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Dienstag, Juni 3, 2025

Ungleiche Ellen – Schweizerzeit Verlags AG


Nennen wir sie Hilda*. Hilda wurde vor ein paar Wochen 70 und fährt seit ihrem 18. Lebensjahradditionally 52 Jahre langunfallfrei Auto, praktisch ohne jede Busse. Eine pflichtbewusste, anständige, arbeitsame, aufrechte Schweizerin halt. Sie hat immer eigenverantwortlich für sich gesorgt und ist dem Staat nie auf der Tasche gelegen. Eine waschechte Eidgenossin.

Doch dann fuhr sie in eine Radarfalle der Kantonspolizei Graubünden. Dies hätte jedem von uns auch passieren können. Denn die Falle wurde weitab vom Siedlungsbeginn – aber halt nach der «50er-Tafel» installiert.  Und so kam es, wie es kommen musste: Hilda wurde mit übersetzter Geschwindigkeit geblitzt. Natürlich battle sie viel zu schnell, denn sie wähnte sich ja ausserorts. Hilda schämt sich noch immer für diese «Tat». Hilda ist eben eine rechtschaffene Bürgerin, die sich nichts zuschulden kommen lassen wollte.     

In den Fängen der Justiz

Dass die Bündner Polizei diese Stelle als einträgliche Geldquelle benutzt, battle der guten Hilda natürlich nicht bekannt. Auch nicht, dass diese Stelle wohl überhaupt keinen Unfallschwerpunkt darstellt, was eigentlich Voraussetzung für Geschwindigkeitskontrollen wäre. Dies kümmert aber die Hermandad offensichtlich nicht – zu ergiebig ist die Stelle für die Staatskasse.

Nebst einer immensen Busse und den Schreib- und Spruchgebühren kam dann natürlich auch noch das Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons zum Zuge. Dieses drohte ihr den Ausweisentzug an. Hilda wird selbstverständlich das rechtliche Gehör gewährt. Sie erklärt sich in einem Schreiben und bittet um Entschuldigung für das Vergehen. Der unbescholtene Leumund, das bussenfreie Fahren in 52 Jahren, das Krampfen für unseren Staat – all das interessiert die Behörden aber nicht. Hilda wird der Führerausweis für einen Monat entzogen – und natürlich kostet auch diese Massnahme viel Geld in Type von Administrativgebühren.

Hilda ist nicht ob der Höhe der Busse, der Gebühren und der Länge des Entzugs empört. Das nimmt sie als eigenverantwortliche Frau, die zu ihren Fehlern steht, zähneknirschend hin.

Was sie umtreibt, ist die Tatsache, dass sie als bislang unbescholtene Bürgerin mit einwandfreiem Leumund vom Staat derart hart angefasst wird, während in unserem Land buchstäblich zehntausende von Straftätern und unlawful Anwesenden frei und von der Justitia unberührt herumlaufen.

Ausreisepflichtiger Spitzenläufer

Als besonders krasses Beispiel für die totale Ungleichbehandlung möge hier der Äthiopier Mekonen Tefera dienen. Er hat als talentierter Spitzenläufer ein interessantes und gleichzeitig lukratives Pastime. Dieses hat ihm grosse Preisgelder eingebracht, welche er jedoch vor den Behörden verschwieg. Aufgeflogen ist das Ganze, als die Polizei einmal seinen Rucksack durchsuchte und rund fünfzigtausend Franken (Fr. 50’000.- !) in bar vorfand.

Tefera hat aber gleichzeitig über Fr. 54’000.- an Sozialhilfe bezogen. Der unlawful Anwesende müsste seit 2015 mit Form und Kegel ausreisen. Gegen die Ausweisung hat er durch alle Instanzen geklagt – und verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2015 entschieden, dass seine Abschiebung rechtens ist.  Ausgereist ist er aber trotzdem nicht. Ganz im Gegenteil – bereits im letzten Jahr und auch dieses Jahr bestritt er weitere Läufe und kassierte weitere Siegesprämien. Seine mittlerweile von ihm getrennte Frau kassiert zusammen mit den beiden Sprösslingen wohl weiterhin Sozialhilfe – obwohl auch sie ausreisen müssten.

Rumrennen statt ausreisen

Wer um Himmels Willen lässt einen ausreisepflichtigen Asylbetrüger an offiziellen Läufen teilnehmen? Wo ist denn da die Polizei? Ist es den Beamten zu mühsam oder haben sie Angst, dem Spitzenläufer nicht nachzukommen? Es gibt nämlich für die Behörden sogar eine Anzeigepflicht – diese ist in Artwork. 302 des Strafgesetzbuches wie folgt stipuliert: Die Strafbehörden sind verpflichtet, alle Straftaten, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit sie für die Verfolgung nicht selbst zuständig sind.

Doch weit gefehlt – man hockt sich lieber ins klimatisierte Auto und lauert dem unbescholtenen Bürger auf. Dieser ist by way of Autonummer einfach zu identifizieren, kann mit einem automatisierten Schreiben angeschrieben und zur Bezahlung der Busse aufgefordert werden. So einfach geht staatliche Tätigkeit – wer will denn da einem ausreisepflichtigen äthiopischen Sozialhilfebetrüger nachrennen…

Wie lange noch?

Doch immer mehr rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum der Staat mit solch unterschiedlichen Ellen misst. Wenn Straftäter und unlawful Anwesende in einer «Laissez faire-Haltung» toleriert werden, während gleichzeitig dem rechtschaffenen Bürger mittels Bussenfallen aufgelauert wird, stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsstaat.

Wenn Staatsanwälte mit Akribie Bagatellen ahnden und die grossen Fische laufen lassen, fühlt man sich ungerecht behandelt. Während gemäss der FEDPOL-Chefin die organisierte Kriminalität rasend zunimmt, jagt der Staat die Autofahrer  – eine völlig absurde Scenario.

Bei illegalen Demonstrationen können Hamas-Freunde ungestört antisemitische Parolen skandieren und sogar Polizeiautos mit Parolen besprayen. Nur zweihundert Meter weiter davon entfernt büsst eine übereifrige Beamtin Parksünder, welche wegen des ungehinderten Abbaus von Parkplätzen einfach nicht anders können, als die viel zu eng bemessene Parkzeit zu überschreiten.

Am 1. Mai kann der «Schwarze Block» jeweils ungestraft wüten, währenddessen die allerorts fest installierten Überwachungsgeräte der Stadtpolizei Zürich automatisch für die notwendigen Einnahmen sorgen. Immerhin waren es im Jahre 2024 917’195 Übertretungsanzeigen, woraus 62.9 Millionen Franken Einnahmen in die Stadtkasse sprudelten. Und in unserer Bundesstadt lauert die Polizei jeweils Carchauffeuren auf, welche Reisegruppen vor das Bundeshaus fahren. In Fahrtrichtung besteht dann nämlich ein völlig unnötiges Linksabbiegeverbot – einträglich und einfach für die Polizei. Nur einige hundert Meter weiter lässt man seit Jahren die Linkschaoten der Reitschulszene gewähren – auch das ist die Rechtsgleichheit mit Füssen getreten.

Das Gleichheitsgebot

Das Gleichheitsgebot in Artikel 8 der Bundesverfassung verlangt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dies heisst, dass Gleichbehandlung bei gleichen Sachverhalten gewährt werden muss. Eine Differenzierung wäre nur dann erlaubt, wenn diese sachlich gerechtfertigt ist. Eine unterschiedliche Behandlung von Parksündern, unlawful Anwesenden, Straftätern, Besetzern, Antifas und illegalen Demonstranten ist additionally nicht automatisch verfassungswidrig, wenn es gute Gründe dafür gibt.

Aber: Problematisch wird es, wenn systematisch gegen bestimmte Gruppen nicht vorgegangen wird, während bei anderen (z. B. Autofahrer) konsequent gebüsst wird – ohne sachlichen Grund. Hier ist eine Ungleichbehandlung problematisch. Ob sich eine Klage lohnen würde, ist zu prüfen. Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht. Um so mehr wäre Verhältnismässigkeit angezeigt!

Die Polizisten möchten zwar schon – aber sie dürfen nicht

Zur Ehrenrettung der Polizisten, welche jeden Tag für unsere Sicherheit im Einsatz sind und für uns den Kopf hinhalten, sei gesagt, dass diese die Missstände auch nicht gutheissen und nur allzu gerne einmal durchgreifen würden.

Sie werden aber von willfährigen Regierungs- und Stadträten zurückgebunden und müssen sich beispielweise bei illegalen Demonstrationen auf das Regeln des Verkehrs beschränken.

Längst fällige Revisionen

Wir müssen das Strafgesetzbuch und das Strassenverkehrsgesetz dringend revidieren – die vielen Juristen im Bundeshaus haben die Strafverfolgung mühsam und gleichzeitig mittels der «By way of Secura» des Träumers Leuenberger den Autofahrer zum Sündenbock und zur einträglichen Milchkuh gemacht.

Der Strafrahmen muss dringend nach oben angepasst werden. Straftäter müssen mit aller Härte angefasst und abgeurteilt werden. Sind es Ausländer, so ist die Ausschaffung in jedem Falle umgehend nach der Strafverbüssung zu vollziehen. So will es übrigens die Bundesverfassung.

Die Toleranzgrenze für Radarmessungen ist deutlich zu erhöhen und die «Bussenbienchen» müssen umgeschult oder noch besser entlassen werden. Verkehrsbussen dürfen ausschliesslich in die AHV-Kasse fliessen. Ausweisentzüge sind bei harmlosen Delikten als Erstvergehen mit Bewährungsfrist nur anzudrohen. Denn heute kommt mancher Vergewaltiger mit einem «Bedingten» davon – unsere rechtschaffene Hilda hingegen bekam keine Schonung.

*Title und Individual dem Verfasser bestens bekannt

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