In Deutschland bekommt man für das Verbreiten regierungskritischer Fotomontagen mittlerweile siebenmonatige Bewährungsstrafen – währenddem kriminelle Ausländer mit lächerlichen Tiefststrafen davonkommen. In der Schweiz sind wir noch nicht so weit, aber auch in unserem Justizwesen steckt der Wurm ganz tief drin.
Mögen Sie sich noch an die sog. «Schwachkopf-Affäre» erinnern? Die ganze westliche Welt schaute im letzten Jahr verstört nach Deutschland, wo die Bezeichnung des Grünen-Ministers Robert Habeck als «Schwachkopf» einem bislang unbescholtenen Mann eine Verurteilung mitsamt Hausdurchsuchung bescherte. Im Beisein seiner Tochter, die ein Down-Syndrom hat und den frühmorgendlichen Polizeieinsatz völlig verängstigt miterleben musste, erzählte der liebenswürdig aussehende Mann dem Medium «Nius», was ihm widerfahren ist. Die Bilder des Vorfalls schockierten die ganze Nation und weit darüber hinaus: Wer in «Teutonien» Mitglieder der Regierung überspitzt kritisiert, wird mit der vollen Härte des Staates bestraft!

Für diese Bildmontage gibt es in Deutschland das volle Programm: Strafverfahren inkl. Hausdurchsuchung!
Für obige Feststellung hätte ich zum Vergleich beinahe die Floskel «wie ein Schwerverbrecher» verwendet. Dieser Ausdruck hat im deutschsprachigen Raum allerdings keine Bewandtnis mehr. Schwerstkriminelle Gewalttäter kassieren die lächerlichsten Urteile, der Rechtsstaat verkommt zum Hohn. Und leider sind wir in der Schweiz keinen Deut besser als unsere in den Abgrund stürzenden Nachbarn…
Kein Einzelfall
Wenn Sie denken, die «Schwachkopf»-Hausdurchsuchung sei ein bedauerlicher Einzelfall gewesen, der auf einzelne übereifrige Beamte zurückzuführen gewesen sei, irren Sie. Seit seinem Amtsantritt stellte Robert Habeck über achthundert Strafanträge gegen Bürger. Die ausgeschiedene Ampel-Aussenministerin Annalena Baerbock zeigt sich im ähnlichen Ausmass empfindlich: Sie zeigte über fünfhundert Bürger an. Und wenn die Damen und Herren Minister persönlich Strafanträge stellen, wollen die Staatsanwälte und Beamten, wenn es um deren Vollstreckung geht, auf keinen Fall Eifer und Fleiss vermissen lassen…
Den Vogel abgeschossen hat nun aber eine neue Meldung, die in einer Demokratie wohl kein Mensch mit Verstand je für möglich gehalten hätte. Am 7. April 2025 wurde nämlich publik, dass wegen sog. «Politikerverleumdung» erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik einem Journalisten droht, ins Gefängnis zu wandern. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte David Bendels, Chefredaktor des On-line-Mediums «Deutschlandkurier» zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sein «Vergehen»: Er veröffentlichte auf der Plattform «X» im Februar 2024 eine Fotomontage der deutschen Justizministerin Nancy Faeser. Auf diesem Bild hält sie ein Schild hoch, auf welchem steht: «Ich hasse die Meinungsfreiheit!»

Deutschland spinnt! Für das Verbreiten dieser Fotomontage wurde der Chefredaktor des «Deutschlandkuriers» zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt
Die Rechtsgrundlage für dieses Skandalurteil ist § 188 des deutschen Strafgesetzbuches, der sog. «Politikerbeleidigung» seit 2021 unter hohe Strafen stellt. Aber auch dieser Schuss dürfte nach hinten losgehen, da nun ganz Europa Kenntnis vom besagten Faeser-Bild hat – und sich angesichts der Klagelust dieser SPD-Politikerin ernsthaft fragt, ob die Fotomontage wirklich noch Satire ist oder mittlerweile als erwiesene Tatsachenbehauptung gelten muss. Seit numerous Immunität geniessende AfD-Parlamentarier die Fotomontage aus Solidarität weiterverbreitet haben, ist sie aus den Köpfen der Leute so schnell nicht mehr wegzukriegen. Ein besseres Lehrbuchbeispiel für den sog. «Streisand-Effekt» wird so leicht nicht zu finden sein. Und wahrscheinlich ist es auch nicht ganz zufällig, dass simply in diesen Tagen die AfD in Umfragen erstmals stärkste Partei des Landes geworden ist…
Mildest-Urteile gegen Gewaltstraftäter
Derweil wurden im selben Land in den letzten Jahren unzählige Mildest-Urteile gefällt, die das Vertrauen in den Staat wie Eis in der Sonne dahinschmelzen liessen. Zum Beispiel im Fall einer 15-jährigen Jugendlichen, die 2020 im Hamburger Stadtpark Opfer einer schlimmen Gruppenvergewaltigung wurde. Ein Gericht verurteilte acht von zehn Angeklagten lediglich zu Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren.
Ein weiteres Beispiel: Der Fall von Martin Okay. Der junge Mann battle im Mai 2024 in Paderborn von zwei Migranten angegriffen worden. Durch die erlittenen Faustschläge platzte bei ihm ein unentdecktes Aneurysma. Er starb. Ende 2024 erfolgte das Urteil: Ein Jahr und zehn Monate Haft erhielt der 19-jährige Täter Ahmed A. aus Tunesien. Der 17-Jährige Ossama D. aus Marokko bekam gerade mal neun Monate Bewährung.
Doch auch in der Schweiz wütet eine Justiz, die in politischen Auseinandersetzungen jegliches Mass verloren hat und die willkürlichsten Urteile fällt. Eines der jüngsten Beispiele: Die «Causa Zanetti». Der ehemalige SVP-Nationalrat teilte auf der Plattform «X» einen Beitrag von Arye Sharuz Shalicar, einem Sprecher der israelischen Armee. In diesem Beitrag battle eine Faust in Israel-Farben abgebildet, die ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt. Der Textual content dazu: «Nie wieder ist jetzt! Komme, was wolle.» Zanetti soll nun der Prozess gemacht werden – wegen angeblicher «Diskriminierung und Aufruf zu Hass». Über weitere Fälle des Missbrauchs der Rassismus-Strafnorm haben wir in der «Schweizerzeit» schon unzählige Male berichtet.
Justiz in der Vertrauenskrise
Wenn normale Bürger auf der Strasse geblitzt werden oder ihre Fernsehgebühren nicht bezahlen (wollen), schlägt der Staat mit voller Härte zu. Bei Urteilen gegen Gewaltverbrecher (Mörder, Sexual- und Gewaltstraftäter usw.) verhängen die Gerichte konsequent nur Urteile, die sich im untersten Drittel der möglichen Strafmasse bewegen. Die erste Vergewaltigung gibt es in den meisten Fällen free of charge. Derweil massen sich Bundesrichter, selbst wenn sie in Mini-Besetzungen tagen, immer absurdere Urteile an, die Präzedenz schaffen. Als prominentes Beispiel wäre diesbezüglich das Bundesgerichtsurteil zu nennen, das den Grundsatz fällte, dass internationales Recht grundsätzlich über Landesrecht stehe. Die Justiz soll unabhängig sein – als dritte Gewalt im Staat. Macht birgt aber auch Verantwortung. Und Verantwortung zu übernehmen heisst, in den Spiegel schauen und sich eingestehen können, nach bestem Wissen und Gewissen zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft zu handeln. Ich frage mich, welche der Richter, die für die erwähnten Perversionen des Rechts geradestehen müssen, diese Frage für sich noch bejahend beantworten können.