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Sonntag, März 16, 2025

Grosser Rat stimmt für neues Baugesetz



Grosser Rat stimmt für neues Baugesetz

Die Popularbeschwerde, eine Innerrhoder Eigenheit, wird mit dem revidierten Baugesetz beibehalten. Mit dieser kann jeder Einwohner zu jedem Bauprojekt eine Beschwerde einreichen, auch wenn er selbst nicht von diesem betroffen ist. Für eine Abschaffung dieser Eigenheit gab es während der zweiten Lesung entgegen der ersten keine Voten mehr. Die Standeskommission hatte sich bereits in der ersten Lesung gegen eine Abschaffung der Popularbeschwerde ausgesprochen.

Auch die Abstände, welche Gebäude zu den Waldrändern einhalten müssen, führten zu keinen weiteren Diskussionen mehr. Die Abstände von 20 Metern werden neu ab der Waldgrenze gemessen. Bis anhin wurden die Messungen ab der sogenannten Stockgrenze getätigt. Das ist die Verbindungslinie der äussersten Bäume (am Stamm) eines Waldes.

Weiter wird mit der Revision des Baugesetzes auch die Fälligkeit von Mehrwertabgaben bei Abparzellierungen neu geregelt. Wird ein solcher Mehrwert festgestellt, wird die Abgabe neu nach zwölf Monaten fällig.

Der Grosse Rat hiess die Teilrevision des Baugesetzes mit 45 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung intestine. Ziel der Revision struggle es, dass Bauverfahren und Bewilligungsprozesse vereinfacht werden.

Bauherr reagiert erneut auf Kritik

Der Vorsteher des Innerrhoder Baudepartements Ruedi Ulmann sprach im Grossen Rat über den Stand von Anpassungen in seinem Departement. Diese resultierten aus einem externen Bericht, der nach verschiedenen Vorwürfen ausgearbeitet wurde. Die Umsetzung sei auf Kurs, versicherte der Bauherr.

Zusammen mit Bauherrschaften und Planern sei etwa besprochen worden, dass Baugesuchsunterlagen auch digital eingereicht werden können, wie Ulmann ausführte. Die gesetzlichen Grundlagen dazu würden erarbeitet. Das digitale Einreichen von Unterlagen struggle eine der Empfehlungen aus dem externen Bericht. Zuvor kam die Kritik am Innerrhoder Bau- und Umweltdepartement (BUD) auf, dass die Baugesuche zu langsam behandelt würden.

Nach mehreren Vorwürfen hatte die externe Beratungsfirma 2023 einen Bericht erstellt. Dieser entkräftete die Kritik, wonach das Baudepartement Fristen für Baubewilligungen und Nutzungsplanungen häufig nicht eingehalten habe. Auch eine überdurchschnittliche Fluktuation innerhalb des BUD habe es nicht gegeben.

Dennoch gebe es bei der Führung, Kultur und bei den Prozessen Verbesserungspotential, hiess es damals im Bericht. Daher hatte die Beratungsfirma 13 Anpassungen empfohlen.

«Die Standeskommission stellte fest, dass es zu gewichtigen Verbesserungen gekommen ist», sagte Ulmann. Einen Bericht zum Stand der Dinge legte der Bauherr gemäss seinen Ausführungen bereits im Januar der Standeskommission vor. Zudem habe es im vergangenen Jahr keine neuen Vorwürfe mehr bei den entsprechenden Themen an das BUD gegeben, so Ulmann weiter. Die Führungskultur im Departement werde weiterhin genau angeschaut, etwa durch externe Evaluationen, versicherte er.

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