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Freitag, Juni 6, 2025

Es riecht nach Staatsstreich – Schweizerzeit Verlags AG


Wenn Bundesbern in Sachen EU-Rahmenvertrag die «Stimme der Kantone» in Erfahrung bringen will, wendet er sich derzeit ausschließlich an die «Konferenz der Kantonsregierungen».

Es sei diese Konferenz, die dem Bundesrat geraten habe, bezüglich des von Brüssel gewünschten neuen Rahmenvertrags auf das Ständemehr zu verzichten, allein das Volksmehr – falls das Referendum gegen das neue Vertragswerk ergriffen werde – zuzulassen.

Die Konferenz der Kantonsregierungen.

Kann sich irgend jemand in unserer Schweiz an jene Volksabstimmung erinnern, in welcher der Souverän – Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einerseits, Kantone andererseits – dieser «Konferenz» das Recht eingeräumt hat, im Namen aller Kantone bindende Entscheidungen zu treffen, die auch für die Landesregierung verpflichtend sind?

An eine solche Volksabstimmung kann sich schon deshalb niemand erinnern, weil eine Volksabstimmung mit derartiger Kompetenzübertragung gar nie stattgefunden hat.

Im Widerspruch zur Bundesverfassung.

Diese «Konferenz der Kantonsregierungen» wurde als reines Diskussionsforum zwecks Erfahrungsaustauschs zwischen Regierungsräten geschaffen. In der Bundesverfassung findet sich kein Wort von dieser Konferenz – und ganz gewiss keine Kompetenzerteilung, wonach diese Konferenz als «verbindliche Stimme der Kantone» aufzutreten ermächtigt worden wäre.

Tut sie das trotzdem, dann ist das nichts anderes als demokratiewidrige Anmassung. Anerkennt der Bundesrat diese Konferenz als «verbindliche Stimme der Kantone», dann bricht er die Bundesverfassung. Die Kantone werden im Bund von den Ständeräten vertreten. Eine «Einheitsstimme der Kantone», der sich eine Minderheit zu fügen hätte, gibt es in unserem Land gemäss seiner Verfassung überhaupt nicht. Wenn der Bundesrat – wie jetzt bei seiner Absage ans Ständemehr – sich auf eine solche Stimme berufen will, dann riecht das nach Staatsstreich – nach bewusster Umgehung der von der Verfassung gegebenen, vom Souverän mit der Verfassung genehmigten, demnach gültigen Entscheidungs-Abläufe.

Wo bleibt die demokratische Kontrolle?

Damit nicht genug an unakzeptablem Vorgehen, zu dem Bundesrat Ignazio Cassis offenbar nur allzu gerne grünes Licht erteilt.

Die Schweiz ist eine Demokratie, weil gemäss Bundesverfassung gewährleistet ist und gewährleistet sein muss, dass jeder Entscheid einer Exekutive, einer ausführenden Behörde, additionally sowohl des Bundesrats als auch einer Kantonsregierung auf einem der Exekutive von der gesetzgebenden Behörde (Legislative) erteilten Auftrag beruhen muss.

Und es muss zusätzlich garantiert sein, dass jeder Entscheid einer Exekutive, additionally der eidgenössischen oder einer kantonalen Regierung, demokratischer Kontrolle durch ein Parlament unterliegt.

Konferenz der Kantonsregierungen: Ausserhalb der Verfassung.

Und dazu ist jetzt die Frage zu stellen: Welches demokratisch gewählte Organ erteilt der Konferenz der Kantonsregierungen Aufträge? Ein solches Organ fehlt ganz eindeutig. Es existiert weder auf eidgenössischer noch auf kantonaler Ebene. Was die Konferenz angeblich verbindlich beschließt, beruht auf keinerlei Parlamentsaufträgen. Kein Parlament in der Schweiz, weder das eidgenössische noch ein kantonales, besitzt irgend welche Kontrollfunktion gegenüber dieser Regierungskonferenz. Diese Regierungskonferenz funktioniert ausserhalb unserer Demokratie.

Eine um so stärkere Stellung kommt jener Verwaltung, jener Funktionärsbürokratie zu, welche diese Konferenz mit Informationen speist, welche diese Informationen auswählt und die Diskussion darüber begleitet. Da operiert eine Bürokratie weitestgehend selbstherrlich.

Und – als eine von der Demokratie abgehobene Exekutiv-Establishment liefert diese Konferenz jetzt Bundesrat Ignazio Cassis jenen Vorwand, der es ihm erlaubt, die Kantone ihrer Stimme in der Demokratie zu berauben.

Wird solches umgesetzt, dann erlebt die Schweiz einen stillen – von den brüsselgläubigen Medien völlig totgeschwiegenen – Staatsstreich. Er hätte bedenkliche Folgen: Er würde dafür sorgen, dass die Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden, denen die Schweiz ihre Entstehung verdankt, aufgrund der Tatsache, dass sie viel weniger Einwohner umfassen als die grossen Stadtkantone, für den Bundesrat in die Stellung eines blossen Wurmfortsatzes der alles bestimmenden Stadtkantone abgedrängt werden: Was für ein die ganze Schweiz verletzender Affront!

Schlussfrage an den Bundesrat.

Wollen Sie, Herr Bundesrat Ignazio Cassis, aus dem Tessin stammend, in die Geschichte unseres Landes eingehen als jenes Mitglied der Landesregierung, das den Föderalismus in der Schweiz zerschlagen hat?

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